Anliegen A-Z: Briefwahl
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Beschreibung
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.
Die Informationen zum Wahlschein und zur Briefwahl finden Sie auf der Seite der jeweiligen Wahl.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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