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Anliegen A-Z: Sterbefall
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Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss bei der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen, Sie müssen in diesem Fall nichts unternehmen.
Die Anzeige eines Sterbefalls kann als Bestatter auch online erfolgen.
Informationen zur Sterbeurkunde finden Sie hier.
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Lueßmann
Telefon: 04222 44-329
E-Mail: K.Luessmann[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Herr Vosteen
Telefon: 04222 44-303
E-Mail: L-E.Vosteen[ at ]ganderkesee.de
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Frau Lüschen
Telefon: 04222 44-608
E-Mail: M.Lueschen[ at ]ganderkesee.de
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Frau Gerlach
Telefon: 04222 44-608
E-Mail: K.Gerlach[ at ]ganderkesee.de
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