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Anliegen A-Z: Wohnsitz Abmeldung als Hauptwohnsitz
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Beschreibung
Die Abmeldung einer Person bei Umzug mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands muss seit 01.06.2004 nicht mehr erfolgen. Die Abmeldung erfolgt automatisch, sobald sich die Person an einem anderen Ort anmeldet.
Für die Aufgabe einer Nebenwohnung in Ganderkesee oder bei Verzug ins Ausland ist eine Abmeldung (persönlich) erforderlich.
Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Abmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.
Voraussetzungen:
Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) wird aufgegeben oder Umzug ins Ausland
Verfahren:
Persönliche Abmeldung im Bürgerbüro
Bearbeitungszeit:
sofort
Wichtig:
Das Abmeldedatum kann von uns nicht in die Zukunft gerichtet, sondern maximal zum Tag der persönlichen/schriftlichen Abmeldung eingegeben werden.
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
Aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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