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Anliegen A-Z: Wohnsitz Abmeldung als Nebenwohnsitz
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Beschreibung
Die Abmeldung einer Person bei Umzug mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands muss seit 01.06.2004 nicht mehr erfolgen. Die Abmeldung erfolgt automatisch, sobald sich die Person an einem anderen Ort anmeldet.
Die Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde abgemeldet werden, bei der sich der Hauptwohnsitz befindet.
Die Aufgabe einer Nebenwohnung, die sich in Ganderkesee befindet, kann in Ganderkesee daher nicht erfolgen. Es sei denn, der Hauptwohnsitz befindet sich ebenfalls in Ganderkesee.
Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Abmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.
Voraussetzungen:
Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) wird aufgegeben.
Verfahren:
Persönliche Abmeldung der Nebenwohnung im Bürgerbüro der Gemeinde Ganderkesee, wenn sich die Hauptwohnung in Ganderkesee befindet.
Bearbeitungszeit:
sofort
Wichtig:
Das Abmeldedatum kann von uns nicht in die Zukunft gerichtet, sondern maximal zum Tag der persönlichen Abmeldung eingegeben werden.
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
Aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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