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Anliegen A-Z: Wohnsitz als Nebenwohnsitz ummelden
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Beschreibung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Ganderkesee umziehen, sieht das Bundesmeldegesetz hierfür eine Ummeldefrist von 2 Wochen ab Umzug vor. Eine längere Überschreitung dieser Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Voraussetzungen:
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Ganderkesee ist bereits erfolgt.
Die Ummeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Neben der Vollmacht ist der Ausweis des Umzumeldenden und des Bevollmächtigten mitzubringen.
Bearbeitungszeit:
umgehend
Hinweis:
Wenn Sie ein KFZ besitzen, denken Sie bitte daran, dass auch in die KFZ-Dokumente die neue Adresse eingetragen werden muss. Informationen finden Sie auf unserer KFZ-Seite - Weitere Zulassungen (Änderung Halterdaten):
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Wohnungsgeberbescheinigung (ab 01.11.2015)
- Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Antragstellers und Personalausweis oder (Reise-)Pass der / des Bevollmächtigten).
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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