Anliegen A-Z: Indirekteinleitung
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Beschreibung
Von einer Indirekteinleitung spricht man, wenn Abwasser nicht direkt in ein Gewässer, sondern zunächst in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Enthält das Abwasser gefährliche Stoffe oder stammt es aus einem Gewerbezweig, der gefährliche Stoffe im Abwasser erwarten lässt, ist für die Einleitung in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage neben der Einleiterlaubnis des Kanalnetzbetreibers auch noch eine zusätzliche Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem niedersächsischen Wassergesetz erforderlich.
Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben kann gefährliche Stoffe bzw. Verunreinigungen erhalten, die nicht in die öffentlichen Kläranlagen gelangen dürfen, da sie hier nicht zurückgehalten oder abgebaut werden können. Ferner kann hierdurch die Funktionsfähigkeit der Kläranlage stark beeinflusst werden. Welche Gewerbebetriebe dazu gehören, ist in der Abwasserverordnung geregelt. Hierin ist auch festgelegt, dass das Wasser am Ort des Anfalls nach den anerkannten Regeln der Technik durch eine private Abwasserbehandlungsanlage zu reinigen ist. Dies können z. B. Leitflüssigkeitsabscheider, Amalgamabscheider, Filterationsanlagen oder dergleichen sein. Die Grenzwerte der Abwasserverordnung müssen vom Einleiter eingehalten werden, um die Belastung im Gewässer dauerhaft gering zu halten.
Gebühren
Die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung ist kostenpflichtig und abhängig vom erforderlichen Verwaltungsaufwand. Die Mindestgebühr beträgt 126,00 Euro.
Benötigte Unterlagen
Sind im Einzelfall mit dem Sachbearbeiter abzustimmen.
Formulare
- Indirektleiter - Antrag Allgemein Stand 14-07-2010
- Indirekteinleiter - Antrag mineralölhaltiges Abwasser Stand 14-07-2010
- Indriekteinleiter - Antrag amalganhaltiges Abwasser Stand 14-07-2010
- Indirekteinleiter - AEnderungsanzeige Amalgamhaltiges Abwasser Stand 14-07-2010
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Niedersächsisches Wassergesetz § 98
- Wasserhaushaltsgesetz § 58
- Abwasserverordnung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Vosgerau
Telefon: 04222 44-633
E-Mail: L.Vosgerau[ at ]ganderkesee.de
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