Anliegen A-Z: Realverbandswege
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Beschreibung
Realverbandswege sind straßenrechtlich Privatwege, grds. nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, aber für den Interessentenverkehr offen zu halten.
Eigentümer des Realverbandsweges sind die anliegenden Grundstückseigentümer; diese bilden den Realverband. Der Realverband ist verkehrssicherungspflichtig und zuständig für die Wegeunterhaltung. Hat der Realverband keinen Vorstand und keine Satzung, so vertritt die Gemeinde diesen nach außen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Nds. Realverbandsgesetz