Anliegen A-Z: Fischereischein
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Beschreibung
Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u. a. einen Fischereischein.
Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
Hinweis:
Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationsmöglichkeiten zum Angeln in Niedersachsen und zur Fischerprüfung:
- Landessportfischerverband Niedersachsen e.V.
- Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e. V.
- Verband Deutscher Sportfischer e.V.
- Deutscher Fischer Verband e.V.
- Portal Fischerei des Bundes und der Länder
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Was sollte ich noch wissen?
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Der Fischereischein wird in der Regel innerhalb von zwei Tagen nach Antragstellung erteilt
Gebühren
- Gebühren 35,00 €
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder mit EC-Karte ("girocard")
Benötigte Unterlagen
Mindestalter des Antragstellers/der Antragstellerin: 14 Jahre
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis oder Pass
Für minderjährige Antragsteller ist die zusätzliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters mit Ausweis erforderlich.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§§ 57 bis 59 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung)
Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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