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Anliegen A-Z: Fahrschulerlaubnis
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Beschreibung
Der formlose Antrag ist bei der für den Ort der gewerblichen Niederlassung zuständigen Behörde einzureichen.
Gebühren
Für das Führungszeugnis ist eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ist für die Fahrschulerlaubnis eine Gebühr von 102,00 € zu erheben.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller dem Antrag beizufügen bzw. beizutragen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
(Belegart 0 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) - Kopie des Nachweises der Ausbildung zum Fahrschulleiter
- Erklärung über vorgeschriebene Lehrmittel und Geräte
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Kopie des Fahrlehrerscheines
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr M. Rykena
Telefon: 04222 44-330
E-Mail: M.Rykena[ at ]ganderkesee.de
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