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Anliegen A-Z: Waffenbesitzkarte
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Beschreibung
Informationen zur Waffenbesitzkarte finden Sie auf den Internetseiten des Serviceportals Niedersachsen: Waffenbesitzkarte
Gebühren
Die Gebühr für die Waffenbesitzkarte beträgt zwischen 25,56 und 81,81 €.
Benötigte Unterlagen
Allgemeine Voraussetzungen (grundsätzlich) noch bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
(insbesondere keine Vorstrafen) - Sachkunde
(muss durch besondere Prüfung oder durch vorherige Ausbildung, z.B. bei der Bundeswehr, als Jäger oder als Sportschütze nachgewiesen werden) - Körperliche Eignung
(keine gesundheitlichen Einschränkungen, ausreichende Seefähigkeit) - Bedürfnis
(als Sportschütze oder Jäger oder mit einer besonderen Gefährdung z.B. als Begleiter von Geldtransporten)
bei Jägern
- Vorlage des gültigen Jagdscheines
- Bei Erwerb einer Kurzwaffe ist das Bedürfnis nachzuweisen, wenn bereits zwei Waffen dieser Art auf der Waffenbesitzkarte eingetragen sind
bei Sportschützen
- Bedürfnisnachweis gemäß § 8 WaffG
- Sachkundenachweis gemäß § 7 WaffG
bei Erben (Waffenbesitzkarte ohne Munitionserwerbsberechtigung)
- Nachweis über Erbeigenschaft
Hinweis: Gemäß § 20 Abs. 3 WaffG sind Schusswaffen, für die kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockierssystem zu sichern und erlaubnispflichtige Munition binnen einer angemessenen Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Tönjes
Telefon: 04222 44-326
E-Mail: B.Toenjes[ at ]ganderkesee.de
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