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Anliegen A-Z: Wehrpflicht
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Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Zum 01. Juli 2011 ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles wird damit die bisherige Erfassung von Wehrpflichtigen nach § 15 und 24 a des Wehrpflichtgesetzes ausgesetzt.
An deren Stelle tritt nun § 58 Wehrpflichtgesetz. Die Meldebehörden haben danach nun zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, zu übermitteln:
- Familienname
- Vornamen
- Gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn der Betroffene ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen hat.
Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind an die Gemeinde Ganderkesee, Bürger-Service-Büro, Mühlenstr. 2-4, 27777 Ganderkesee zu richten. Da es um Minderjährige geht, kann die Erklärung auch von Erziehungsberechtigten für ihre Kinder abgegeben werden.
Achtung:
Für das Jahr 2012 gilt die Übergangsregelung nach § 62 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes. Danach sind die Daten im Oktober 2011 an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln.
Wer die Datenweitergabe unterbinden möchte, muss also rechtzeitig tätig werden.
Informationen zum neuen Bundes-Freiwilligendienst finden Sie hier:
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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