Serviceinformationen:
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Anliegen A-Z: Wohnsitz
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Beschreibung
Der Hauptwohnsitz (die Hauptwohnung) ist die vorwiegend benutzte Wohnung:
- der Familie bei Verheirateten (sofern nicht dauernd getrennt von der Familie lebend)
- der Sorgeberechtigten Person bei Minderjährigen
- im Zweifelsfall der Schwerpunkt der Lebensbeziehung
Jede weitere Wohnung in Deutschland ist eine Nebenwohnung, auch Zweitwohnung genannt.
Weitere Informationen gelten für Haupt- und Neben- bzw. Zweitwohnung:
Gebühren
Siehe detaillierte Leistungsberichte:
Benötigte Unterlagen
Siehe detaillierte Leistungsberichte
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
BGB § 7 Wohnsitz: Begründung und Aufhebung
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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