Anliegen A-Z: Geburtsurkunde
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Beschreibung
Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Urkunden für in der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.
Zum Onlineantrag
Hinweis:
Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.
Gebühren
EUR 10,00 (jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: EUR 5,00)
Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Lueßmann
Telefon: 04222 44-329
E-Mail: K.Luessmann[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Frau Jung
Telefon: 04222 44-324
E-Mail: A.Jung[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Frau Lüschen
Telefon: 04222 44-608
E-Mail: M.Lueschen[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Frau Gerlach
Telefon: 04222 44-608
E-Mail: K.Gerlach[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular