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Beschreibung
Sie sind noch im Besitz des alten Führerscheines (grau oder rosafarben) und möchten diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Grundsätzlich zuständig für die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten ist der Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle: Montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Telefon: 04431 85-0.
Die Neubeantragung eines Führerscheins aufgrund einer Namensänderung kann auch bei der Gemeinde Ganderkesee im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen
Namensänderung wegen Eheschließung:
Ein neuer Führerschein muss nicht zwingend beantragt werden, da aus dem gültigen Personalausweis der bisherige Name (Geburtsname) ersichtlich ist.
Namensänderung z.B. durch Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung:
Ein neuer Führerschein muss beantragt werden, wenn der Name auf dem Führerschein nicht mehr aus dem aktuellen Personalausweis zu ersehen ist (auf dem Führerschein steht z.B. noch der bisherige Ehename, auf dem neuen Personalausweis aber nun der wieder angenommene Geburtsname).
Gebühren
- 24,00 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
- 10,00 Euro bei evtl. vorzulegender Karteikartenabschrift
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder mit EC-Karte ("girocard")
Benötigte Unterlagen
Sollte eine Neubeantragung notwendig oder gewünscht sein, sind die vorzulegenden Unterlagen und die zu zahlende Gebühr für die Neubeantragung des Führerscheins entsprechend denen der Umstellung auf einen EU-Kartenführerschein.
- Alter Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Weitere Informationen zu den Passbildern finden Sie hier: Anforderungen der Bundesdruckerei - Karteikartenabschrift, nur wenn der Landkreis Oldenburg den Führerschein nicht ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde – KBA – Verzeichnis der Behörden beantragt werden).
Sollten Sie die Karteikartenabschrift nicht selbst anfordern wollen, kann dies auch die Führerscheinstelle für Sie erledigen. Hierfür ist dann allerdings eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten.
Hinweis:
Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, wenn wir das Dokument entwertet haben.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular