Anliegen A-Z: Kinderreisepass wegen Adressänderung ändern
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Beschreibung
Der Kinderreisepass hat immer die aktuellen Daten des Passinhabers zu enthalten. Ändern sich die Daten des Passinhabers, sind auch die Daten im Kinderreisepass zu ändern. Andernfalls ist der Kinderreisepass ungültig.
Ändert sich der Ort des Hauptwohnsitzes des Passinhabers, ist der neue Wohnort im Kinderreisepass einzutragen.
Diese Änderung kann direkt im Kinderreisepass vorgenommen werden, es ist keine Neuausstellung erforderlich.
Die Änderung kann zusammen mit der Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen.
Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, um den Kinderreisepass ändern zu lassen.
Bearbeitungszeit:
sofort
Auskunftshinweise:
Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Ummeldebescheinigung
- Kinderreisepass
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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