Serviceinformationen:
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Anliegen A-Z: Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
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Beschreibung
Wurde der Kinderreisepass gestohlen, ist der Verlust bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.
Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Ein neuer Kinderreisepass ist nur zu beantragen, wenn das Kind diesen weiterhin benötigt. Siehe auch: Kinderreisepass wegen Diebstahl ersetzen
Bearbeitungszeit:
sofort
Auskunftshinweise:
Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis / Pass des anzuzeigenden Erziehungsberechtigten
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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