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Anliegen A-Z: Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl
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Beschreibung
Wurde der Kinderreisepass gestohlen, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen.
Der Diebstahl ist bei der Meldebehörde anzuzeigen, der gestohlene Reisepass wird als ungültig registriert. Siehe auch: Wegen Diebstahl melden
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Siehe auch: Kinderreisepass wieder beantragen
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
Das Kind hat bei der Antragstellung anwesend zu sein.
Bearbeitungszeit:
1 Woche
Weiterführende Informationen:
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Ansprechpunkt:
Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.
Gebühren
- 13,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder mit EC-Karte ("girocard")
Benötigte Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild (neu, 3,5 x 4,5 cm ohne Rand). Nur für Kinder unter 10 Jahren sind Abweichungen möglich
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
- Einverständniserklärung mit Unterschriften der Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung an Amtsstelle erscheint
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgeerklärung, Sorgerechtsbeschluss u.Ä.)
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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