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Anliegen A-Z: Zulassungsbescheinigung Teil I
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Beschreibung
Es wird in Zulassungsbescheinigung Teil I (vorher: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (vorher: Fahrzeugbrief) unterschieden.
Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen eingezogen und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
- Generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheines besteht nicht.
Vorteile sind:
- Die höhere Fälschungssicherheit
- Die EU-weite Lesbarkeit
- Vereinheitlichung
Weitere Informationen:
- Ersetzen wegen Diebstahl
- Ersetzen wegen Verlust
- Ändern wegen technischer Änderungen am Fahrzeug
- Ändern wegen Namensänderung
Gebühren
Siehe detaillierte Leistungsberichte
Benötigte Unterlagen
Siehe detaillierte Leistungsberichte
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 11 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil I
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg - KFZ-Zulassungsstelle
Telefon: 04431 85-698
E-Mail: zulassung[ at ]oldenburg-kreis.de
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