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Anliegen A-Z: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust
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Beschreibung
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wegen Verlustes beantragen
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist verloren gegangen, gestohlen worden oder beschädigt.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren wurde, muss der Verlust erklärt werden.
Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung I wird sofort von der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. In Ganderkesee und Bookholzberg ist die Ausstellung für alle Bürger des Landkreises Oldenburg möglich.
War die letzte Zulassung bei einer anderen Zulassungsstelle (außerhalb des Landkreises Oldenburg) werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dort anfordern müssen. Ein sofortiger Ersatz ist in diesem Fall nicht möglich.
Gebühren
- Verwaltungsgebühren = 10,90 Euro + Klebesiegel (0,30 € je Klebesiegel)
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 5,10 Euro
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder mit EC-Karte ("girocard")
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis des Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Sollte der Halter nicht selbst erscheinen: Neben einer schriftlichen Vollmacht, dass der Bevollmächtigte die Beantragung der ZB I vornehmen darf (Ausweisdokument des Bevollmächtigten muss vorgelegt werden), ist eine formlose schriftliche Erklärung über den Verlust sowie den Zeitpunkt und ggf. den Grund des Verlustes vorzulegen.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 11 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil I
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg - KFZ-Zulassungsstelle
Telefon: 04431 85-698
E-Mail: zulassung[ at ]oldenburg-kreis.de
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