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Anliegen A-Z: Zulassungsbescheinigung Teil II
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Beschreibung
Es wird in Zulassungsbescheinigung Teil I (vorher: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (vorher: Fahrzeugbrief) unterschieden.
Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Wird beim Kauf eines Neufahrzeugs durch den Hersteller ausgehändigt
- Eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs
- Vorbesitzer sind aus Datenschutzgründen - mit Ausnahme des letzten Vorhalters - nicht mehr namentlich nachvollziehbar
- Es werden nur noch der Tag der 1. Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen
- Ab dem 3. Halter wird für den Eintrag jedes weiteren 2. neuen Halters (also den 5., den 7. etc.) die Ausstellung einer neue Zulassungsbescheinigung Teil II mit der Zulassung erforderlich
- Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugbriefes besteht nicht
- Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z. B. bei Verlust)
- Ungültige Zulassungsbescheinigung Teil II wird eingezogen
- Alte Fahrzeugbriefe werden ungültig gestempelt und ausgehändigt
Weitere Informationen:
- Beantragen bei Neuzulassung
- Ersetzen wegen Diebstahl
- Ersetzen wegen Verlust
- Ändern wegen technischer Änderungen am Fahrzeug
- Ändern wegen Namensänderung
- Rückläufer Status abfragen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil II
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg - KFZ-Zulassungsstelle
Telefon: 04431 85-698
E-Mail: zulassung[ at ]oldenburg-kreis.de
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