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Anliegen A-Z: Erschließungsbeiträge
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Beschreibung
Beim erstmaligen (Aus-)Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon (z.B. Geh- und Radwege, Beleuchtungs- oder Straßenentwässerungseinrichtungen) erstmalig (aus-)gebaut werden, erhebt die Gemeinde zur Deckung eines Teils ihrer Kosten Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Dabei trägt die Gemeinde 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. 90 % werden auf die erschlossenen Grundstücke nach den Festsetzungen der Erschließungsbeitragssatzung verteilt.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
611-Erschliessungsbeitragssatzung.pdf
611 - Satzung der Gemeinde Ganderkesee über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(PDF-Dokument, Größe: 354 KB)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §§ 127 - 135 Baugesetzbuch
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Ramlow
Telefon: 04222 44-615
E-Mail: M.Ramlow[ at ]ganderkesee.de
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Herr Ilgaz
Telefon: 04222 44-609
E-Mail: T.Ilgaz[ at ]ganderkesee.de
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