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Anliegen A-Z: Personalausweis
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Beschreibung
Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) - Allgemeines:
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet einen Personalausweis zu führen. (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen).
Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) beantragen:
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- Personalausweis verlängern
- Personalausweis Änderung
Personalausweis abholen:
Personalausweis melden:
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
Personalausweis Informationen einholen:
Gebühren
Siehe detaillierte Leistungsberichte:
Benötigte Unterlagen
Siehe detaillierte Leistungsberichte:
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Zuständige Organisationseinheit(en)
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Bürgerbüro Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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Bürgerbüro Bookholzberg
Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
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