Serviceinformationen:
Anliegen A-Z: Abfall selbst beseitigen
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Beschreibung
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Hier finden Sie die Kompostwerke, Wertstoffhöfe und Problemstoffannahmestelle im Landkreis Oldenburg: http://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/abfallwirtschaft/#so_2
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Oldenburg (Für alle Fragen der Müllentsorgung wenden Sie sich an das Bürgerbüro).
Zuständig für die Gebührensatzung und die beauftragten Abfuhrunternehmen ist der Landkreis Oldenburg.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Gebühren für die Abfallentsorgung finden Sie hier.
Benötigte Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
- Antrag auf Änderung des Abfuhrrythmus bei der Restmülltonne.pdf
- Vordruck zur Meldung einer defekten Mülltonne, (PDF-Formular, Größe 95,4 KB)
- Vordruck Bestellung von Abfallbehältern, (PDF-Formular, Größe: 41,6 KB)
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg
- Satzung des Landkreises Oldenburg über die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen im Kreisgebiet (Benutzungsordnung)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Kuster
Telefon: 04222 44-224
E-Mail: a.kuster[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Frau Radecke
Telefon: 04222 44-225
E-Mail: A.Radecke[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular