Serviceinformationen:
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Anliegen A-Z: Abfallbehälter und -gebühren
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Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten vom Bürgerbüro Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Die Gebührenbemessung richtet sich nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oldenburg (siehe unten).
Viele Informationen über die Abfallwirtschaft können Sie auch dem aktuellen Abfallwirtschaftskalender entnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
- neue Mülltonnen bestellen
- Tausch wegen Änderung der Behältergröße
- Tausch von defekten Abfallbehältern
- Abfallbehälter abbestellen
- Abfuhrrythmus ändern
Gebühren
Zuständig für die Gebührensatzung und die beauftragten Abfuhrunternehmen ist der Landkreis Oldenburg.
Hier finden Sie Informationen bezüglich der allgemeinen Abfallwirtschaft sowie bezüglich der Gebühren.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Die Abfallbeseitigung wird durch die Satzung des Landkreises Oldenburg festgesetzt.
- Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg
- Satzung des Landkreises Oldenburg über die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen im Kreisgebiet (Benutzungsordnung)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Oldenburg: http://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/abfallwirtschaft/
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Kuster
Telefon: 04222 44-224
E-Mail: a.kuster[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular
Frau Radecke
Telefon: 04222 44-225
E-Mail: A.Radecke[ at ]ganderkesee.de
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