Allgemeiner Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie über einfache E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen oder fristwahrend einreichen können. Hier gilt das gesetzliche Schriftformerfordernis (Details). Dies gilt auch für signierte E-Mails!
Die Gemeinde Ganderkesee eröffnet den elektronischen Verwaltungszugang über die veröffentlichte De-Mail-Adresse und das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Für alle anderen E-Mail-Adressen der Gemeinde Ganderkesee wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.