Allgemeine Informationen
In der Gemeinde Ganderkesee gibt es 23 Kindertagesstätten in den verschiedenen Bauerschaften. Das Angebot umfasst Krippe, Kindergarten und Hort mit insgesamt 1.397 Plätzen. Die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten orientiert sich am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder und den Niedersächsischen Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren.
Mittagsverpflegung
In der Krippe ist die Mittagsverpflegung fester Bestandteil. Die Kosten betragen 60,00 €/Monat. Im Kindergarten ist das Mittagessen bei einer Betreuungszeit über 13:00 Uhr hinaus ebenso als Leistung zum Preis von 68,00 €/Monat zu zahlen. Im Hort betragen die Kosten 70,00 €/Monat.
Anmeldung
Kinder können das ganze Jahr über angemeldet werden. Anmeldungen für die Aufnahme zum neuen Kindergartenjahr (Beginn im August) sind für das Kalenderjahr 2023/2024 bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Um die Kindertagesstätte kennenzulernen, wenden Sie sich bitte an Leitung der Einrichtung. Weitere Informationen erhalten Sie aus der Konzeption der Kindertagesstätte.
Anmeldungen für das aktuelle und kommende Kindergartenjahr können nur Online getätigt werden.
Schließzeiten
Drei Wochen in den Sommerferien, drei Tage für Mitarbeiterfortbildung und zwei Tage für Dokumentationen sind die Kindertagesstätten geschlossen.
Krippe
Es werden Kinder ab 1 Jahr bis unter 3 Jahre betreut. Die Dauer der Eingewöhnungsphase orientiert sich an den Bedürfnissen des Krippenkindes. Es werden maximal 15 Kinder von drei pädagogischen Fachkräften betreut.
Altersübergreifende Gruppen
Hier werden Krippen- und Kindergartenkinder zusammen in einer Gruppe von drei pädagogischen Fachkräften betreut, wenn mehr als 3 Krippenkinder in der Gruppe betreut werden.
Kindergarten
In den Regelgruppen werden maximal 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung von zwei pädagogischen Fachkräften betreut.
Integrationsgruppen
Hier werden bis zu 18 Kinder in einer Gruppe betreut. Es können bis zu 4 Kinder mit einem anerkannt erhöhten Förderbedarf bzw. einer anerkannten Behinderung in einer Integrationsgruppe aufgenommen werden. In der Integrationsgruppe arbeiten zwei pädagogische Fachkräfte und eine heilpädagogische Fachkraft gemeinsam.
Hort
Der Hort ist eine Einrichtung zur Betreuung von Schulkindern bis zu Vollendung des 14. Lebensjahres, vorrangig für berufstätige Sorgeberechtigte. Bis maximal 20 Schulkinder werden nach Schulschluss von zwei Fachkräften betreut. In allen Einrichtungen werden Sharing-Plätze angeboten, d.h. zwei Kinder teilen sich einen Platz.