Nachbarschaftsangelegenheiten
Eine gute Nachbarschaft kann das eigene Leben bereichern und in schwierigen Lagen Halt geben. Doch nicht immer klappt alles auf Anhieb. Bei Meinungsverschiedenheiten über Angelegenheiten, die die Nachbarschaft betreffen (z.B. Einfriedigungspflicht, Strauch- u. Baumbestand, Haustiere, Lärm) sind die jeweiligen Eigentümer selbst gefordert. Eine Gemeinde kann die Dinge zwischen Nachbarn nicht regeln, da es sich um private Angelegenheiten handelt.
Doch es gibt Hilfestellungen: Die Broschüre "Tipps für Nachbarn" ist auch im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich und steht zum Download bereit: