Ortsrecht
Die Gemeinde Ganderkesee, stellt die wichtigsten Vorschriften, Satzungen und Verordnungen bereit. Kurzfristige oder einmalige Vorschriften und Bebauungspläne werden nicht in dieser Ortsrechtsammlung dargestellt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ortsrechtsammlung wird keine Gewähr übernommen. Die jeweils rechtsgültigen Fassungen werden ortsüblich (siehe §9 der Hauptsatzung) bekanntgemacht. Bebauungspläne können im Fachbereich Gemeindeentwicklung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bitte beachten Sie bei den einzelnen Satzungen auch die ggf. erfolgten Änderungen.