Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat jede Gemeinde ein Schiedsamt einzurichten. Dort sollen im Rahmen von Schlichtungsverfahren streitige Rechtsangelegenheiten wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten, Sachbeschädigungen und Beleidigungen möglichst durch eine einvernehmliche Einigung (Vergleich) der streitenden Parteien beigelegt werden.
Schiedsamt
Seit dem 1. Januar 2010 sind in bestimmten Angelegenheiten Klagen vor einem Amtsgericht nur zulässig, nachdem vor einem Schiedsamt als Gütestelle eine einvernehmliche Streitbeilegung versucht worden ist (obligatorische Streitschlichtung). Dies gilt z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Schlichtungsverfahren finden nur auf Antrag statt. Wird ein solcher Antrag gestellt, lädt die Schiedsperson beide Parteien zur Schlichtungsverhandlung ein und versucht im Schlichtungstermin eine Einigung unter den Beteiligten zu erreichen. Gelingt dies, wird über den Einigungsvorschlag (Vereinbarung) ein Protokoll gefertigt. Aus diesem Protokoll kann, wenn eine Partei gegen die Vereinbarung verstößt, ggf. vollstreckt werden.
Die Gebühren für ein Schlichtungsverfahren betragen zurzeit (Januar 2010) € 15,00. Kommt eine Vereinbarung zustande, beträgt die Gebühr € 25,00. In besonders schwierigen Fällen kann die Gebühr auf bis zu € 50,00 erhöht werden. Neben den Gebühren sind angefallene Auslagen (z.B. Schreibauslagen, Porto) zu erstatten.
Schiedsmann
Werner Köhler
Deichhauser Weg 5
27777 Ganderkesee
Mobil: 0160 97721799
E-Mail: werner.koehler[ at ]schiedsmann.de
Stv. Schiedsmann
Wilfried Wilkens
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27777 Ganderkesee
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