Schöffenwahl für den Zeitraum 2024 bis 2028

Die Gemeinde Ganderkesee sucht Interessierte für das Ehrenamt als Jugendschöffin/Jugendschöffe und Schöffin/Schöffe 

Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, der dritten Gewalt im Staat. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. 

Schöffinnen und Schöffen wirken zwar nur im Rahmen der Hauptverhandlung im Strafprozess mit, dort sind sie allerdings bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern beteiligt. Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab. 

Die Gemeinde Ganderkesee ist aufgefordert, für die Geschäftsjahre 01.01.2024 bis 31.12.2028 Bewerberinnen und Bewerber als Schöffen und Jugendschöffen bei den Strafkammern bzw. bei den Jugendstrafkammern des Landgerichts Oldenburg und beim Amtsgericht Delmenhorst bzw. Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Delmenhorst vorzuschlagen.

Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss bereit sein, Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. 

Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nimmt die Gemeinde gern bis zum 26. Februar 2023 entgegen. 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von 

·         Deutschen ausgeübt werden. 

Voraussetzung ist daneben ein 

·         Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Ganderkesee. 

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zu Beginn der fünf Jahre dauernden Amtsperiode das 

·         25. Lebensjahr vollendet und dürfen das 

·         70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder gegen die ein Ermittlungsverfahren mit dieser möglichen Konsequenz geführt wird oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, dürfen das Schöffenamt nicht ausüben. 

Ferner sollen bestimmte Berufsgruppen nicht zum Schöffenamt herangezogen werden, insbesondere 

·         Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 

·         Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, 

·         Polizeibeamtinnen und -beamte sowie 

·         Religionsdienerinnen und Religionsdiener. 

Schließlich sollen zum Schöffenamt keine Personen berufen werden, die den Anforderungen, die die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe stellt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gewachsen sind. Das Gleiche gilt für Menschen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder die in Vermögensverfall geraten sind. 

Für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gilt darüber hinaus, dass sie in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. 

Einen Bewerbungsbogen, in den die persönlichen Daten eingetragen werden können, kann zum Ausfüllen unter https://www.gemeindeganderkesee.de/downloads.html heruntergeladen werden. 

In die Vorschlagslisten sollen aufgenommen werden gleichviel Frauen und Männer, wobei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung vertreten sein sollen. 

Über die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss beim Landkreis Oldenburg, über die Vorschlagsliste für die Schöffinnen bzw. Schöffen für die Erwachsenengerichtsbarkeit entscheidet der Rat der Gemeinde Ganderkesee. Bewerberinnen und Bewerber werden in die Vorschlagslisten eingetragen, die jeweils öffentlich ausgelegt werden. 

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch einen Richterwahlausschuss. 

Rechtsgrundlage sind die §§ 28 ff. GVG. 

Ansprechpartnerin im Rathaus ist: 

Dagmar Wulf, Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee, Zimmer 108, Telefon: 04222-44 302, Telefax: 04222- 44 120, E-Mail: d.wulf[ at ]ganderkesee.de

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