Transparenz der Auftragsvergabe
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben, die auf Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) oder Bauleistungen (VOB) erfolgen, sind im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-Post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen. Die Informationen sind bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben unverzüglich im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne:
Birgit Tönjes
Tel.: 04222 44-326
E-Mail: b.toenjes@ganderkesee.de