Ich habe Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen - was nun?
Sie haben Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen. Dadurch bieten Sie diesen Menschen nach zum Teil traumatischen Erlebnissen einen sicheren Ort. Mit diesem Schritt tauchen aber auch Fragen und Herausforderungen auf. Hier finden Sie einige nützliche Hinweise für den Start in Deutschland.
Ganz wichtig: Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits privat untergekommen sind und existenzsichernde Leistungen benötigen, müssen sich an die hiesige Ausländerbehörde wenden. Diese befindet sich im Kreishaus in Wildeshausen. Dort erfolgt, nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 04431 85-955 oder Onlineterminvereinbarung, zunächst eine Registrierung.
Erst danach kann ein Leistungsanspruch auf staatliche Unterstützung geprüft werden. Leistungen werden vorerst per Scheck ausgezahlt, eine Kontoeröffnung ist aber notwendig und recht einfach unter Vorlage des ukrainischen Passes bei einer Bank der Wahl möglich.
Gleich als nächstes rückt normalerweise die Frage der Krankenversorgung in den Fokus. Statt einer Krankenkassenkarte gibt es im Sozialamt (Fachdienst Soziale Hilfen) Krankenscheine, welche die Grundversorgung abdecken. Für Arztbesuche kann auch ein Dolmetscher beantragt werden.
Schulanmeldungen können nach melderechtlicher Erfassung direkt bei den Schulen erfolgen. Welches Kind welche Grundschule besucht, wird durch die Schuleinzugsbereiche festgelegt. Wichtig zu wissen: Es können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Alle Informationen und den Onlineantrag finden Sie unter folgendem Link.
Um den Geflüchteten den Start in Deutschland zu erleichtern, ist das Erlernen der deutschen Sprache wichtig. Informationen über geplante Hilfsangebote der regioVHS Ganderkesee-Hude (Sprachförderung für geflüchtete Kinder und Hausaufgabenbetreuung durch Ehrenamtliche) finden Sie hier: Es werden dafür auch noch Ehrenamtliche gesucht. Für eine Anmeldung zum Sprachkurs ist die Vorlage des Leistungsbescheides notwendig. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an die regioVHS. Deutschkurse für Erwachsene: Tel. 04222 44-424; Deutschkurse für Kinder: Tel. 0422 44-418.
Und dann ist die Kommunikation eine wichtige Frage: Neben der Beschaffung einer passenden Handy-Karte ist eine gute WLAN-Verbindung für die Kommunikation mit der ukrainischen Heimat wichtig. Im Idealfall kann das WLAN des Haus- oder Wohnungseigentümers einfach mitgenutzt werden. Ansonsten muss das WLAN in den Unterkünften grundsätzlich eigenständig angemeldet werden. Die Gemeinde stellt dieses nicht zur Verfügung und übernimmt auch keine Kosten. Es gibt jedoch in der Gemeinde Standorte mit freiem Wi-Fi.
Bitte beachten: Die Verteilung von Geflüchteten wird innerhalb der EU geregelt und liegt innerhalb Deutschlands in der Zuständigkeit von Bund und Ländern. Auch in Niedersachsen müssen sich Geflüchtete ohne Wohngelegenheit zunächst bei der Landesaufnahmebehörde melden. Die für den Landkreis Oldenburg zuständige Behörde befindet sich in Bramsche.